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   FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20   

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FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20 (https://dejure.org/2020,55710)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2020 - 3 K 57/20 (https://dejure.org/2020,55710)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2020 - 3 K 57/20 (https://dejure.org/2020,55710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG
    Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden Kindern

  • rechtsportal.de

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung mit den Kindern im Rahmen des familienrechtlichen Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden Kindern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    (1) Art. 6 Abs. 1 GG verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005, 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316, BFH/NV 2006, Beilage 1, 77, m.w.N.).

    Denn es knüpft nicht an das Vorliegen eines der in Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Institute an - im Fall des Klägers dem der Familie -, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Rechtsvorschriften, wie dies in dem vom Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316, BFH/NV 2006, Beilage 1, 77) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.

    (b) Die Befreiung in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG für Fälle der melderechtlichen Zwangslage (s.o. unter Gliederungspunkt I 4. b) aa) (2) (a)) ist verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern sogar geboten (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005, 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, BVerfGE 114, 316, BGBl I 2005, 3387).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    (a) Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, BVerfGE 133, 377, BGBl I 2013, 1647; vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, BVerfGE 126, 400).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2016, 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13, HFR 2017, 172; vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, BVerfGE 133, 377, BGBl I 2013, 1647).

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschlüsse vom 31. Oktober 2016, 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13, HFR 2017, 172; vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, BVerfGE 133, 377, BGBl I 2013, 1647).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17, BGBl I 2019, 737, NJW 2019, 1793; vom 31. Oktober 2016, 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13, HFR 2017, 172).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bei Steuererhebungen, die ein "Massengeschäft" sind, Typisierungen und Pauschalierungen gerechtfertigt sind, solange die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (vgl. für die Zweitwohnungsteuer grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 354 f; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 9 B 59/10, BFH/NV 2011, 959).

    Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot auch nicht gehindert, anstelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, dass die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983, 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, BStBl II 1984, 72; vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 2008,II R 34/08, BFH/NV 2009, 609).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 14. März 2014, 1 BvR 1159/11, HFR 2014, 845; vom 17. Februar 2010, 1 BvR 2664/09, HFR 2010, 651, m.w.N.).

    Jedenfalls bis zu einer Höhe von neun Prozent der Kaltmiete stellt eine Zweitwohnungsteuer keine in diesem Sinn erhebliche Belastung dar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010, 1 BvR 2664/09, HFR 2010, 651, m.w.N.).

  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 HmbZWStG knüpfen damit unmittelbar an die Anmeldung einer Nebenwohnung und an die tatsächliche Nutzung dieser Wohnung durch die gemeldete Person an (BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

    Daher kann offenbleiben, ob die Befreiungsvorschriften des HmbZWStG zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Nichtbegünstigung analog auf Fälle wie den vorliegenden angewandt werden könnten oder ob das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen wäre (Art. 100 Abs. 1 GG; gegen eine analoge Anwendung des § 2 Abs. 5 Buchst c HmbZWStG: BFH, Urteil vom 13. April 2011, II R 67/08, BStBl II 2012, 389).

  • BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

    Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17, BGBl I 2019, 737, NJW 2019, 1793; vom 31. Oktober 2016, 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13, HFR 2017, 172).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    Anders als bei der unabhängig vom Zweck des Konsums auszugestaltenden Steuerpflicht ist es dem Satzungsgeber gleichwohl unbenommen, Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände zu schaffen die freilich ihrerseits gleichheitsgerecht ausgestaltet sein müssen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 2010, 1 BvR 529/09, HFR 2010, 648 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    (a) Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, BVerfGE 133, 377, BGBl I 2013, 1647; vom 21. Juli 2010, 1 BvR 611/07, BVerfGE 126, 400).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Auszug aus FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
    Dies ist der Fall, wenn die nur einer Gruppe gewährten Vergünstigungen nach Zahl oder Umfang ein solches Ausmaß erreichen oder nach ihrer strukturellen Bedeutung für die Steuer solches Gewicht haben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit der Privilegierungsnorm die lastengleiche Besteuerung auch derjenigen in Frage gestellt ist, die von dieser Privilegierungsnorm an sich nicht erfasst werden (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019, 1 BvR 807/12, Deutsche Wohnungswirtschaft - DWW 2019, 387 m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

  • BFH, 29.10.2008 - II R 34/08

    Keine begünstigte Nachrüstung mit Rußpartikelfilter vor Erstzulassung - Kein

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19

    Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht

  • BFH, 13.08.2020 - VI R 27/18

    Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als

  • BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im

  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 2909/08

    Unzureichend substantiierte Urteilsverfassungsbeschwerde - Vereinbarkeit der

  • BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11

    Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für

  • BVerwG, 07.12.2010 - 9 B 59.10

    Befugnis des kommunalen Satzungsgebers zur pauschalierenden Erfassung des

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